

Mich hatten noch die absoluten Zahlen interessiert, aber bin ich zu blöd die in der Studie zu finden?
https://hochschuldaten.che.de/hochschulleitungen-in-deutschland-update-2025/
Mich hatten noch die absoluten Zahlen interessiert, aber bin ich zu blöd die in der Studie zu finden?
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IANAL aber § 126 sagt in Satz 2:
[…] wer […] vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
Und in Satz 1 Nr. 5 steht dann auch was zum Thema Freiheitsberaubung und persönliche Freiheit:
eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen […] der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,
das beinhaltet unter anderem Menschenraub und Verschwindenlassen von Personen. Den Anfangsverdacht kann man bei so einem Kidnapping auf offener Straße schon haben. Sowas wird im Ernstfall ja eher beim organisierten Verbrechen oder bei staatlichen Akteuren auf offener Straße durchgezogen.
Wenn du sowas beobachtet und beim Notruf meldest, sitzt du auch gern mal anschliesend den Rest des Tages bei der Polizei für Zeugenaufnahme etc., vom psychischen Stress ganz zu schweigen.
Im Gegenteil: § 126 StGB ist eine Straftat, die keinen Strafantrag benötigt und damit muss die Polizei Ermitteln (Offizialdelikt).
Uff, das ist ja ein echtes Zitat von Kevin Komolka (GdP). Was kommt dann als nächstes, “der Arier-Nachweis ist immer deutlich sichtbar an der Kleidung zu tragen” oder was?
Nun, mein Kommentar ist gealtert wie … Ja wie? Milch? Wein?
Wie die Mannheimer Polizei mitteilte, steht inzwischen fest, dass er als Einzeltäter handelte.
Ach, die hatten wohl schon direkt seine Nazichats und die Reichskriegsflagge zu Hause gefunden, oder woher weiß man das so schnell?
Nachdem der Zoll den ersten Verkauf verhindert hatte: Abstand