Die Polizei beschlagnahmte das Mobiltelefon eines Gewerkschaftlers bei einer Demo, weil er eine Aktion der Ordnungshüter dokumentierte. Ein Fall für Karlsruhe.
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, warum dieser Paragraph denn hier überhaupt greift. Seit wann handelt es sich bei Polizeieinsätzen auf Demos um “nicht-öffentliche” Unterhaltung?
So generell konnte mir noch niemand schlüssig erklären, warum polizeiliche Maßnahmen, egal wo, nicht öffentlich sind. Zumal die Polizei selbst aufzeichnen darf wie sie will lol. Aber leider wird hier mal wieder das Recht der Polizisten höher gehandelt als das der Bürger.
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, warum dieser Paragraph denn hier überhaupt greift. Seit wann handelt es sich bei Polizeieinsätzen auf Demos um “nicht-öffentliche” Unterhaltung?
So generell konnte mir noch niemand schlüssig erklären, warum polizeiliche Maßnahmen, egal wo, nicht öffentlich sind. Zumal die Polizei selbst aufzeichnen darf wie sie will lol. Aber leider wird hier mal wieder das Recht der Polizisten höher gehandelt als das der Bürger.