• Azura The Spellkissed@lemmy.blahaj.zone
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    22 hours ago

    Manchen Menschen ist auch alles egal, bis sie selbst betroffen sind. Es ist aber schön, dass sich da was tut. Die Wortwahl ist etwas komisch, für “du wirst schlechter behandelt, weil du mal Krebs hattest” bietet sich ja offensichtlich der Begriff “Diskriminierung” an, aber da macht Bayern ein einen großen Bogen drum.

  • Sibbo@sopuli.xyz
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    21 hours ago

    Gesundheitsprüfungen gehören bei manchen Verträgen zum Standardprogramm. Die Versicherer wollen wissen: Ist diese Person gesund? Die Bank will sich absichern, dass der Kunde das Darlehen auch bedienen kann. Aber auch eine junge Frau, die Gebärmutterkrebs hatte und selbst keine Kinder mehr bekommen kann, wird mitunter von einer Adoption ausgeschlossen.

    Bei Banken und Versicherungen habe ich kein Mitleid. Da gehört Risiko ja zum Geschäft, und die sind groß genug um das Risiko für Einzelschicksale zu tragen. Bei Adoption würde ich mir schon wünschen, dass Kinder an Adoptionseltern gegeben werden, die diese auch bis mindestens ins Erwachsenenalter und am besten auch darüber hinaus unterstützen können.

    Um solche Szenarien zu verhindern, kann nur der Bund die entsprechenden Gesetze anpassen. Konkret soll nach dem Ablauf einer bestimmten Frist sichergestellt werden, dass die Betroffenen ihre überwundene Krebserkrankung nicht mehr offenlegen müssen. Bei den Fristen solle man sich an international anerkannten medizinischen Kriterien orientieren.

    Ich geh davon aus, dass die Frist dazu da ist, die Rückfallwahrscheinlichkeit gering zu halten? Weil gerade bei Adoption wäre das schon schwierig für die Kinder, wenn ein Adoptivelter nach zwei oder drei Jahren dann einfach stirbt, oder Betreuungsunfähig wird.

    Der Freistaat will aber auch selbst ein Zeichen setzen und das bayerische Beamtenrecht nachbessern. Grundsätzlich gilt für den Staatsdienst eine vorherige Untersuchung beim Amtsarzt. Ist der Beamtenanwärter krank, kann das seine Verbeamtung verhindern. Nun soll der Landtag das bayerische Beamtenrecht dahingehend klarstellen, dass eine ausgeheilte Krebserkrankung kein Hinderungsgrund für eine Beamtenlaufbahn sein darf.

    Bei der Verbeamtierung sollte meiner Meinung nach niemand wegen Krebs ausgeschlossen werden.

    • Flimsy@lemmy.blahaj.zone
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      18 hours ago

      Glaubst du nicht dass Eltern selbst wissen, dass keinen sinn macht zu adoptieren wenn man in 2 Jahren sterben könnte? Wieso muss die da wer bevormunden?