Das Gericht will mit der Maßnahme neues Beweismaterial erheben und nebenbei die Glaubhaftigkeit der Zeugen überprüfen.
Nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft.
Nur weil es sich beim Block-Prozess um ein Verfahren mit maximaler Medienaufmerksamkeit handelt, heißt das nicht, dass Polizei und Staatsanwaltschaft hier rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen treten dürfen.
Hier ist es wieder richtig.
Hier ist noch ein Kommentar bei der LTO. Dort wird klargestellt, dass es in diesem Fall das Gericht selbst war und nicht die Staatsanwaltschaft.
Normalerweise beantragt die Staatsanwaltschaft auf der Suche nach Beweisen eine Durchsuchung, dann muss noch ein Richter prüfen und entscheiden. Wer ein Interesse an der Durchsuchung hat, wird noch einmal unabhängig kontrolliert. Da der Strafprozess wegen der Block-Kindesentführungen in der Silvesternacht 2023/24 schon begonnen hatte, waren nun die Richter in eigener Sache zuständig. Sie konnten allein und direkt die Polizei losschicken. Das ist eine rechtsstaatlich besonders sensible Situation.



