Seit einer Woche gilt der neue Tankrabatt. Zahlen des ifo Instituts zeigen, dass er nur teilweise bei den Autofahrern ankommt.
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Nein!
Doch!
Oooooh!
Wer hätte das gedacht.
Unterschlagung?
Gewerbsmäßig? Wieviel Knast gibt das?
Ist ja so ausgestaltet, dass eine Weitergabe an die Kunden nicht verpflichtent ist.
Die Mineralöl-Konzerne sind auch diesmal nicht gesetzlich verpflichtet, den Rabatt an die Verbraucher weiterzugeben.
Quelle: WDR: Bundeskartellamt fordert Rabatt-Weitergabe an Kunden
OK, aber das ist dann Beihilfe dazu.
😉


