Die Linke wirft CDU-Politikerin Reiche vor, mit einem Video auf dem Account des Bundeswirtschaftsministeriums das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Nun will die Partei das höchste deutsche Gericht entscheiden lassen.
Dann lass mich aus meinem ersten Kommentar zitieren:
Nachdem auf das Unterlassungsschreiben anscheinend nicht reagiert wurde, sucht die Partei nun gerichtliche Hilfe beim zuständigen Gericht. Im einstweiligen Rechtsschutz
Ergo: Das angerufene Bundesverfassungsgericht ist zuständig.
Dann lass mich aus meinem ersten Kommentar zitieren:
Ergo: Das angerufene Bundesverfassungsgericht ist zuständig.
Das ist doch nicht so schwer?