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    11 hours ago

    Dann lass mich aus meinem ersten Kommentar zitieren:

    Nachdem auf das Unterlassungsschreiben anscheinend nicht reagiert wurde, sucht die Partei nun gerichtliche Hilfe beim zuständigen Gericht. Im einstweiligen Rechtsschutz

    Ergo: Das angerufene Bundesverfassungsgericht ist zuständig.

    Das ist doch nicht so schwer?