• connaisseur@feddit.orgOP
    link
    fedilink
    arrow-up
    5
    ·
    3 hours ago

    Einer Berlinerin ist verboten worden, ein Schwein in ihrer Wohnung im vierten Stock eines Altbaus zu halten. Die Haltung eines einzelnen Schweins ohne frei zugänglichen Auslauf und Suhlmöglichkeiten verstoße gegen das Tierschutzgesetz, entschied das Bertliner Verwaltungsgericht. Zunächst hatte das Bezirksamt im März 2024 angeordnet, dass die Halterin das Schwein in einer geeigneten Umgebung und möglichst mit Artgenossen unterzubringen habe. Auch sei der Bewegungsapparat eines Schweins nicht zum Treppensteigen geeignet. Dagegen hatte die Frau geklagt.