Die Bundesnetzagentur darf den Vertrieb eines Smarthome-Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon vorerst nicht stoppen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.
Ein verbotenes Spionagegerät liege rechtlich nur dann vor, wenn die Überwachungsfunktion in einem Gegenstand versteckt sei, bei dem man eine solche Aufnahmetechnik üblicherweise überhaupt nicht erwarten würde. Bei einem smarten Futterautomaten unterscheide sich das Aussehen aber schon durch sichtbare Lautsprecher und Objektive deutlich von einem gewöhnlichen Napf.
Hust hust was ist denn dann mit den Meta Brillen?
Der Logik folgend sind sie vielleicht nicht auffällig genug und brauchen klobigere Kameras.
Ich hab jetzt gerade das Bild im Kopf, wie jemand mit viel zu viel Klebeband links und rechts an der Brille einen Camcorder befestigt LOL