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Sollen Cola Zero und andere zuckerfreie Getränke besteuert werden?

Nein. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat klargestellt, dass Getränke ohne Zucker nicht von der geplanten Steuer betroffen sein sollen. Das gilt nach seiner Aussage auch für Limonaden, die mit Süßstoff gesüßt sind – wie etwa Cola Zero. Zuvor hatten interne Papiere aus dem Finanzministerium für Verwirrung gesorgt. Darin waren auch Getränke mit Süßstoffen als mögliche Fälle für die Abgabe aufgeführt.

Warum gab es trotzdem diese Diskussion?

Am Dienstag (25.08.) waren Unterlagen bekannt geworden, die deutlich weitergehende Vorschläge beschrieben hatten. Demnach hätte die Steuer neben klassischen Softdrinks auch Fruchtsäfte aus Konzentrat und pflanzliche Milchalternativen betroffen, wie Hafer- oder Mandelmilch sowie alkoholfreies Bier und Wein. Klingbeil erklärte später, dabei habe es sich um einen fachlichen Arbeitsstand gehandelt. Dieser sei weder politisch abgestimmt noch in der Koalition beschlossen gewesen.