Das gutachten stellt nochmal explezit die frage ob ein verbotsantrag erfolgreich wäre, was nochmal etwas leicht anderes ist als das was der verfassungsschutz geklährt hat.
Die Antwort ist warscheinlich “ja”, aber damit hat man nochmal was was man der eierlosen kleinen koalition um die ohren haun kann.
Das ist doch erstmal vollkommen egal. Gerade für eine ‘law and order’-Partei wie die CDU müsste doch an erster Stelle das stehen, was das Gesetz vorschreibt: Nicht ein Bundesamt, sondern das Verfassungsgericht hat zu klären, ob die AfD verboten werden muss. Dafür muss folglich der Antrag gestellt werden, als ganz normaler Teil des vorgeschriebenen Prozesses. An andere Stelle wird doch auch erstmal automatisch z.B ein Strafantrag gestellt. Wenn die Ermittlungen dann nichts ergeben, ist das eben so – aber Spekulationen diesbezüglichen dürfen doch nicht herangezogen werden, um darüber zu entscheiden ob überhaupt mit Ermittlungen begonnen wird.
Das gutachten stellt nochmal explezit die frage ob ein verbotsantrag erfolgreich wäre, was nochmal etwas leicht anderes ist als das was der verfassungsschutz geklährt hat.
Die Antwort ist warscheinlich “ja”, aber damit hat man nochmal was was man der eierlosen kleinen koalition um die ohren haun kann.
Das ist doch erstmal vollkommen egal. Gerade für eine ‘law and order’-Partei wie die CDU müsste doch an erster Stelle das stehen, was das Gesetz vorschreibt: Nicht ein Bundesamt, sondern das Verfassungsgericht hat zu klären, ob die AfD verboten werden muss. Dafür muss folglich der Antrag gestellt werden, als ganz normaler Teil des vorgeschriebenen Prozesses. An andere Stelle wird doch auch erstmal automatisch z.B ein Strafantrag gestellt. Wenn die Ermittlungen dann nichts ergeben, ist das eben so – aber Spekulationen diesbezüglichen dürfen doch nicht herangezogen werden, um darüber zu entscheiden ob überhaupt mit Ermittlungen begonnen wird.
na ja die cdu labert immer nur von law and order aber wirklich danach handeln tut sie nicht