Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
…
Siehe auch:
https://www1.wdr.de/wirtschaft/klimaanlagen-eigentuemer-bgh-100.html



Was heißt das jetzt für Eigentumswohnungen ohne Balkon? Unsere Hausgemeinschaft ist allergisch gegen alles, was die Außenwand verändert.