Grundsätzlich darf dir dein AG einen Nebenjob nicht verbieten, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag wäre unwirksam.
Es gibt aber gesetzliche Einschränkungen, z.B. ein Konkurrenzverbot (du darfst bei einem anderen Unternehmen nicht gleichzeitig den gleichen Job nebenbei machen), ein Unvereinbarkeitsverbot (Steuerberaterinnen dürfen nicht gleichzeitig angestellt sein oder Krankenpfleger dürfen nicht gleichzeitig beim Bestattungsinstitut arbeiten) und das schwierigste, du darfst auch mit Nebenjob nicht die Höchstarbeitszeit von 8 Stunden am Tag (im 6-Monats-Schnitt) nicht überschreiten (eigentlich fallen Nebenjobs dadurch für alle Vollzeitangestellten flach).
Grundsätzlich darf dir dein AG einen Nebenjob nicht verbieten, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag wäre unwirksam.
Es gibt aber gesetzliche Einschränkungen, z.B. ein Konkurrenzverbot (du darfst bei einem anderen Unternehmen nicht gleichzeitig den gleichen Job nebenbei machen), ein Unvereinbarkeitsverbot (Steuerberaterinnen dürfen nicht gleichzeitig angestellt sein oder Krankenpfleger dürfen nicht gleichzeitig beim Bestattungsinstitut arbeiten) und das schwierigste, du darfst auch mit Nebenjob nicht die Höchstarbeitszeit von 8 Stunden am Tag (im 6-Monats-Schnitt) nicht überschreiten (eigentlich fallen Nebenjobs dadurch für alle Vollzeitangestellten flach).
Danke für die Ergänzung / Klarstellung <3