Dass das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) grundsätzlich eine gute Idee ist, erkennen auch Constanze Geiert, Franziska Weidinger und Beate Meißner an. Die drei CDU-Politikerinnen sehen allerdings Nachbesserungsbedarf bei der Missbrauchskontrolle. Sie sind Justizministerinnen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die auf der anstehenden Frühjahrskonferenz der Justizminister:innen (JuMiKo) einen Antrag zur Reform des SBGG einbringen werden.
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Der Artikel differenziert sehr schön, dass es die Werkzeuge gegen Missbrauch bereits gibt, wenn auch erst im Nachgang, und man keinesfalls zu den Fesseln des alten TSG zurück sollte; kurz dass das eine Gratwanderung wird.


