Der Anspruch auf Betreuung ist aber kein Anspruch der Eltern sondern ein Anspruch des Kindes. Anders gefragt: Wenn die Elternzeit für ein Kind aufgebraucht ist und dieses Kind dann einen Anspruch auf Betreuung hat, warum sollte dieser Anspruch verfallen, wenn die Eltern ein zweites Kind bekommen? Das wäre dem ersten Kind gegenüber eine krasse Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kindern, deren Eltern kein zweites Kind bekommen (diese werden dann “voll” betreut, wohingegen Eltern mit mehreren Kindern die Betreuung auf ihre Kinder verteilen müssen).
Das ist übrigens auch der Grund, warum die Eltern in diesem Verfahren nur stellvertretende Kläger sind. Den eigentlichen Betreuungsanspruch hat nämlich das Kind. Es geht nicht darum, den Eltern eine schöne Auszeit zu ermöglichen, sondern darum, dass die Kinder unabhängig vom Elternhaus gleich gut betreut werden und sich ohne Einschränkungen entwickeln können (die Urteilsbegründung “im Einzelfall kann man die Familiensituation berücksichtigen” steht dazu in deutlichem Widerspruch).
Ich stimme allem zu, was Du schreibst und will noch ergänzen:
Es geht nicht nur um den Anspruch des Kindes auf Betreuung, sondern nicht zuletzt um frühkindliche Bildung. Kitas bieten Kindern so viel, was ihnen zu Hause häufig nicht geboten werden kann. Das hat viel mit den Kompetenzen und den Möglichkeiten der Eltern zu tun, aber auch alleine schon, dass Kinder lernen, sich im sozialen Kontext “Kita” zu bewegen, mit anderen Kindern und Erwachsenen klarzukommen, Konflikte mit Gleichaltrigen zu lösen und noch vieles mehr
Ich bin Vater von drei Kindern im Kita-Alter und bin fest davon überzeugt, dass Eltern, die ihre Kinder bis zur (Vor-)Schule ausschließlich zu Hause betreuen, den Kindern viele Entwicklungschancen nehmen und seien sie noch so engagierte Eltern.
Der Anspruch auf Betreuung ist aber kein Anspruch der Eltern sondern ein Anspruch des Kindes. Anders gefragt: Wenn die Elternzeit für ein Kind aufgebraucht ist und dieses Kind dann einen Anspruch auf Betreuung hat, warum sollte dieser Anspruch verfallen, wenn die Eltern ein zweites Kind bekommen? Das wäre dem ersten Kind gegenüber eine krasse Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kindern, deren Eltern kein zweites Kind bekommen (diese werden dann “voll” betreut, wohingegen Eltern mit mehreren Kindern die Betreuung auf ihre Kinder verteilen müssen).
Das ist übrigens auch der Grund, warum die Eltern in diesem Verfahren nur stellvertretende Kläger sind. Den eigentlichen Betreuungsanspruch hat nämlich das Kind. Es geht nicht darum, den Eltern eine schöne Auszeit zu ermöglichen, sondern darum, dass die Kinder unabhängig vom Elternhaus gleich gut betreut werden und sich ohne Einschränkungen entwickeln können (die Urteilsbegründung “im Einzelfall kann man die Familiensituation berücksichtigen” steht dazu in deutlichem Widerspruch).
Ich stimme allem zu, was Du schreibst und will noch ergänzen:
Es geht nicht nur um den Anspruch des Kindes auf Betreuung, sondern nicht zuletzt um frühkindliche Bildung. Kitas bieten Kindern so viel, was ihnen zu Hause häufig nicht geboten werden kann. Das hat viel mit den Kompetenzen und den Möglichkeiten der Eltern zu tun, aber auch alleine schon, dass Kinder lernen, sich im sozialen Kontext “Kita” zu bewegen, mit anderen Kindern und Erwachsenen klarzukommen, Konflikte mit Gleichaltrigen zu lösen und noch vieles mehr
Ich bin Vater von drei Kindern im Kita-Alter und bin fest davon überzeugt, dass Eltern, die ihre Kinder bis zur (Vor-)Schule ausschließlich zu Hause betreuen, den Kindern viele Entwicklungschancen nehmen und seien sie noch so engagierte Eltern.