Liest sich das nur für mich so, oder stuft die BMJV die Vorratsdatenspeicherung als weniger drastisch ein, als eine Accountsperre? Oder warum kommt letztere nur bei besonders schweren Fällen zum Einsatz?
In besonders schweren Fällen soll es nicht bei einer Auskunft bleiben, das Landgericht soll gegebenenfalls auch eine Accountsperre anordnen.
Liest sich das nur für mich so, oder stuft die BMJV die Vorratsdatenspeicherung als weniger drastisch ein, als eine Accountsperre? Oder warum kommt letztere nur bei besonders schweren Fällen zum Einsatz?