Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters nannte zwei zentrale Gründe für das Scheitern der DUH-Klage: Zum einen gebe es kein gesetzlich festgelegtes CO2-Budget für Unternehmen. Es könnten daher auch keine Folgen an das Überschreiten eines derartigen BMW- oder Mercedes-CO2-Budgets geknüpft werden. Seiters erinnerte daran, dass zwar global berechnet wurde, wie viel CO2 die Menschheit noch ausstoßen darf, um die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Der deutsche Gesetzgeber habe auch auf nationaler Ebene ein entsprechendes CO2-Budget festgelegt und damit das Pariser Klimaschutzabkommen umgesetzt. Es gebe aber keine demokratisch legitimierten Budgets für zum Beispiel den Verkehrssektor oder gar einzelne Autohersteller.
Leider verständlich.