Ermittlungsbehörden müssen künftig höhere Anforderungen erfüllen, wenn sie bei Verdächtigen nicht nur neue, sondern auch alte Nachrichten lesen wollen. Von Philip Raillon und Tobias Hinderks.
Was an der Stelle gerne vergessen wird, ist, was für ein großer Grundrechtseingriff eine Handybeschlagnahmung ist. Früher waren es ja vielleicht ein paar SMS und das Telefonbuch. Darüber kann man ja vielleicht noch reden im Rahmen einer Strafverfolgung. Heute entzieht man mit einer Beschlagnahmung den Leuten Zugang zu praktisch allen Accounts, weil dort ein Zwei-Faktor dran hängt. Zum Online-Banking, zu sozialen Kontakten, zur WhatsApp-Gruppe des Freundeskreises, des Sportvereins etc, zu Sachen wie Parkplatzbuchung oder Essensbestellung für die Kinder in der Kita. Zur Krankenversicherung. Und die Polizei hat plötzlich Zugriff auf alle privaten Fotos, inkl. sehr intimer und zu sehr, sehr viel privater Kommunikationen, die zum Teil jahrelang zurückgeht. Zugriff auf Bankdaten, Steuererklärungen und und und. Das ist einfach ein Grundrechtseingriff, der definitiv nicht routinemäßig stattfinden darf.
Was an der Stelle gerne vergessen wird, ist, was für ein großer Grundrechtseingriff eine Handybeschlagnahmung ist. Früher waren es ja vielleicht ein paar SMS und das Telefonbuch. Darüber kann man ja vielleicht noch reden im Rahmen einer Strafverfolgung. Heute entzieht man mit einer Beschlagnahmung den Leuten Zugang zu praktisch allen Accounts, weil dort ein Zwei-Faktor dran hängt. Zum Online-Banking, zu sozialen Kontakten, zur WhatsApp-Gruppe des Freundeskreises, des Sportvereins etc, zu Sachen wie Parkplatzbuchung oder Essensbestellung für die Kinder in der Kita. Zur Krankenversicherung. Und die Polizei hat plötzlich Zugriff auf alle privaten Fotos, inkl. sehr intimer und zu sehr, sehr viel privater Kommunikationen, die zum Teil jahrelang zurückgeht. Zugriff auf Bankdaten, Steuererklärungen und und und. Das ist einfach ein Grundrechtseingriff, der definitiv nicht routinemäßig stattfinden darf.