Ermittlungsbehörden müssen künftig höhere Anforderungen erfüllen, wenn sie bei Verdächtigen nicht nur neue, sondern auch alte Nachrichten lesen wollen. Von Philip Raillon und Tobias Hinderks.
“Wir haben in letzter Zeit tausende Fälle gehabt, in denen die Polizei auch alte Nachrichten ausgewertet hat. Aus unserer Sicht war das immer ohne Rechtsgrundlage. Das ist so nun nicht mehr zulässig”
Ich schätze mal für diese ganzen Fälle kommt es also schon mal zu spät.
Eine Online-Durchsuchung ist nur bei bestimmten, besonders schweren Straftaten zulässig.
Und wer hier nur von Mord und Totschlag ausgeht - weit gefehlt. Das ist schon noch ein ganzer Katalog an diversen Straftaten. Und das ein Anfangsverdacht sowieso schnell konstruiert werden kann, sollte auch jedem klar sein. Nachtrag: Und ein Beweiserhebungsverbot ist auch nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot.
Erstmal positiv zu werten. Dennoch:
Ich schätze mal für diese ganzen Fälle kommt es also schon mal zu spät.
Und wer hier nur von Mord und Totschlag ausgeht - weit gefehlt. Das ist schon noch ein ganzer Katalog an diversen Straftaten. Und das ein Anfangsverdacht sowieso schnell konstruiert werden kann, sollte auch jedem klar sein. Nachtrag: Und ein Beweiserhebungsverbot ist auch nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot.