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    17 days ago

    Nach § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB ist unter anderem strafbar, wer den Betrieb einer der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienenden Einrichtung oder Anlage dadurch verhindert oder stört, dass er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder eben unbrauchbar macht.

    Heißt das, etwas vor den Blitzer zu stellen oder ihn mit Farbe zu besprühen ist auch eine Straftat?