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    2 months ago

    Der Staat hat kein Recht, rechtsstaatliche Verfahrensweisen auszuhebeln

    Das wird hier ja auch nicht gemacht. Dinge wie Smartphones zur Identitätsfeststellung von Ausreisepflichtigen(!) die sich weigern(!) das Land zu verlassen zu nutzen, ist nunmal gesetzlich erlaubt, und damit rechtsstaatlich.

    behauptest, dass das immer eine freiwillige Entscheidung ohne Not wäre

    Nicht immer, aber allzu oft ist es eine freiwillige Entscheidung.

    Gerade bei ausreisepflichtigen(!) Migranten gewichte ich das Recht auf Privatsphäre geringer als bei den anderen Menschen im Land, vor Allem im Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzung: sie sind bzw. waren Bittsteller und freiwillig eingereist.

    Bei anerkannten Flüchtlingen, Migranten mit Visum sowie Staatsbürgern sähe ich das natürlich anders, aber um die geht es hier nicht.

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      2 months ago

      ist nunmal gesetzlich erlaubt, und damit rechtsstaatlich.

      Das ist ein naiver Fehlschluss. Nur weil etwas im Gesetz steht, entspricht es nicht rechtsstaatlichen Prinzipien.

      Wie im Artikel erwähnt wird (gelesen?) warnen Juristen vor dieser Befugnis, weil sie unverhältnismäßig in die GRUNDRECHTE VON MENSCHEN EINGREIFEN!

      Mal ganz abgesehen davon, dass Ausreisepflicht an sich Grundrechten widerspricht (und so einiges anderes am Umgang mit Migranten und im Asylverfahren, menschenfeindlicher Dreck), FÜHRT DAS GANZE NICHT EINMAL ZUM ZIEL UND IST REINE REPRESSION!
      Und wer das nicht erkennt und (oder trotz besseren Wissens) den Scheiß verteidigt, hat andere Probleme.