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    2 months ago

    ist nunmal gesetzlich erlaubt, und damit rechtsstaatlich.

    Das ist ein naiver Fehlschluss. Nur weil etwas im Gesetz steht, entspricht es nicht rechtsstaatlichen Prinzipien.

    Wie im Artikel erwähnt wird (gelesen?) warnen Juristen vor dieser Befugnis, weil sie unverhältnismäßig in die GRUNDRECHTE VON MENSCHEN EINGREIFEN!

    Mal ganz abgesehen davon, dass Ausreisepflicht an sich Grundrechten widerspricht (und so einiges anderes am Umgang mit Migranten und im Asylverfahren, menschenfeindlicher Dreck), FÜHRT DAS GANZE NICHT EINMAL ZUM ZIEL UND IST REINE REPRESSION!
    Und wer das nicht erkennt und (oder trotz besseren Wissens) den Scheiß verteidigt, hat andere Probleme.