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    5 days ago

    Na ja, sofern man Arbeitnehmer nicht zum Umzug oder Zweitwohnsitz zwingen möchte, fallen Kosten für den Arbeitsweg an. Bei anderen Einkunftsarten sind Arbeitswege ebenfalls Gewinn-/Einkommensmindernd. Eine Anrechnung der Arbeitwege mit Kostennachweis (Fahrtebuch, ÖPV-Ticket) stelle ich daher nicht in Frage.

    Eine Pauschale Berechnung spart in erster Linie bürokratische Aufwände. Eine vom Verkehrsmittel unabhängige Pauschale stellt in erster Linie Verkehrteilnehmer mit Verkehrmitteln besser, die keine laufenden Kosten verursachen oder deren Kostennachweis sehr schwer ist.

    Somit profitieren von einer Pauschale besonders Personen, die sich ressourcenschonend verhalten, deren Verkehrsmittel weniger Kosten verursacht. z.B. Mitfahrer bei Fahrgemeinschaften, Fahrradfahrer (ab 10 oder 21km)

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      5 days ago

      Somit profitieren von einer Pauschale besonders Personen, die sich ressourcenschonend verhalten, deren Verkehrsmittel weniger Kosten verursacht. z.B. Mitfahrer bei Fahrgemeinschaften, Fahrradfahrer (ab 10 oder 21km)

      Allerdings “nur” bis 4500€ pro Jahr, alles darüber hinaus nur bei Fahrt mit eigenem Auto. Wobei man dafür schon eine Menge fahren muss…