Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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Siehe auch:
https://www1.wdr.de/wirtschaft/klimaanlagen-eigentuemer-bgh-100.html



Na ja kann halt auch schon eine Lärmbelästigung sein, wenn der Lüfter oder Kompressor mit verschlissenem Lager und 120Hz Grundton an der Fassade Wackelt.