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Cake day: June 17th, 2023

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  • Ärgert mich schon lange. ASR A3.5 schreibt vor dass Büroräumen mindestens 20 ˚C herrschen muss, in Pausenräumen und Duschen sogar noch mehr. Sonst müssen Wärmestrahler installiert, Aufwärmzeiten festgelegt oder Kleidung bereitgestellt werden.

    Mehr als 26 ˚C sollten Räume nicht erreichen. Wenn es draußen auch über 26 ˚C sind kann man mal überlegen ob man vielleicht etwas tun muss, aber nur wenn z. B. besonders gefährdete Personen anwesend sind. Erst ab 30 ˚C im Raum müssen Maßnahmen ergriffen werden (verschatten, Kleiderordnung lockern, Ventilator), ab 35 ˚C ist der Raum dann endlich potentiell nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

    Das steht doch in keinem Verhältnis zueinander, weder die Schwellwerte noch das Potential der Maßnahmen.