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    8 hours ago

    Förderfähig sind zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr. Den Bonus gibt es ab einer Mindestreparatursumme von 115 Euro, inklusive Umsatzsteuer. 50 Prozent der Reparaturrechnung werden bis zu einer Obergrenze von 200 Euro erstattet.

    Gefördert werden unter anderem Reparaturen von Mobiltelefonen, defekten Waschmaschinen und Geschirrspülern, Kaffeeautomaten und Fernsehapparaten.

    Cool, kannte ich noch nicht, sollten andere Bundesländer sich ein Beispiel dran nehmen