Drei Jahre und sechs Monate Haft - so lautete das Urteil des Landgerichts Zweibrücken wegen eines Unfalls mit zwei Toten bei Ludwigswinkel. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt aufgehoben.
aber wie soll man denn beweisen, dass jemand weiß, dass einem auf der Gegenfahrbahn Autos entgegen kommen könnten?!
Indem man mit der Taschenlampe ins eine Ohr reinleuchtet und ins andere reinguckt. Wenn man auf der anderen Seite Licht sieht, gibt es wenigstens plausible Gründe zur Annahme, dass die Person das nicht weiß. Ansonsten sollte spätestens der Besitz eines Führerscheins das unerhörte Geheimwissen um den Gegenverkehr auf der Gegenfahrbahn voraussetzen.
Indem man mit der Taschenlampe ins eine Ohr reinleuchtet und ins andere reinguckt. Wenn man auf der anderen Seite Licht sieht, gibt es wenigstens plausible Gründe zur Annahme, dass die Person das nicht weiß. Ansonsten sollte spätestens der Besitz eines Führerscheins das unerhörte Geheimwissen um den Gegenverkehr auf der Gegenfahrbahn voraussetzen.