Drei Jahre und sechs Monate Haft - so lautete das Urteil des Landgerichts Zweibrücken wegen eines Unfalls mit zwei Toten bei Ludwigswinkel. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt aufgehoben.
Mir ist bewusst, dass Recht ziemlich abstrakt sein kann, finde diesen Fall aber ziemlich befremdlich. Beim lesen der Überschrift dachte ich es ginge um eine Verurteilung wegen Mordes oder so ähnlich. Nach lesen des Artikels fällt es mir allerdings deutlich schwerer die Revision nachzuvollziehen.
Schon Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung dürfte doch passen, hier fehlende Rücksicht und vermeidbare Gefährdung festzustellen. In Kombination mit der viel zu hohen Geschwindigkeit und dem Rennen frage ich mich, was noch für “Vorsatz” erreicht werden muss. Das sollte doch ausreichen um diesen Fall von anderen unglücklichen Umständen zu unterscheiden.
Wie ein ernsthaftes Fehlurteil kommt mir der ursprüngliche Beschluss nicht vor.
Mir ist bewusst, dass Recht ziemlich abstrakt sein kann, finde diesen Fall aber ziemlich befremdlich. Beim lesen der Überschrift dachte ich es ginge um eine Verurteilung wegen Mordes oder so ähnlich. Nach lesen des Artikels fällt es mir allerdings deutlich schwerer die Revision nachzuvollziehen.
Schon Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung dürfte doch passen, hier fehlende Rücksicht und vermeidbare Gefährdung festzustellen. In Kombination mit der viel zu hohen Geschwindigkeit und dem Rennen frage ich mich, was noch für “Vorsatz” erreicht werden muss. Das sollte doch ausreichen um diesen Fall von anderen unglücklichen Umständen zu unterscheiden.
Wie ein ernsthaftes Fehlurteil kommt mir der ursprüngliche Beschluss nicht vor.