Mit einer neuen Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes will das Bundesinnenministerium frühere Geschlechtseinträge und Vornamen dauerhaft speichern und an andere Behörden übermitteln. Die Begründung bleibt vage – die Kritik von Verbänden ist dafür umso deutlicher.
Es geht nicht darum, dass das irgendwie gespeichert wird (wird es), sondern dass es anlasloss, automatisch an alle möglichen Behörden gemeldet werden soll.