Die Gema scheitert vor dem EuGH mit der Forderung nach Zusatzgebühren für die hausinterne Kabel-Weiterleitung von Satelliten-Signalen in einer Seniorenresidenz.
Das Unternehmen empfängt Fernseh- und Hörfunkprogramme zentral über eine hauseigene Satellitenantenne und überträgt diese Signale zeitgleich, vollständig und unverändert über ein hauseigenes Kabelnetz an die Anschlüsse in den Bewohner- und Pflegezimmern.
Die Gema, die die Urheberrechte im Musikbereich wahrnimmt, sah darin eine lizenzpflichtige Handlung und klagte gegen den Betreiber auf Unterlassung. Die Verwertungsgesellschaft war der Ansicht, dass diese interne Weiterverbreitung musikalischer Werke aus ihrem Repertoire eine eigenständige Nutzung darstelle, für die eine gesonderte Vergütung fällig sei.
Geldgieriger Drecksverein 🤨