Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters nannte zwei zentrale Gründe für das Scheitern der DUH-Klage: Zum einen gebe es kein gesetzlich festgelegtes CO2-Budget für Unternehmen. Es könnten daher auch keine Folgen an das Überschreiten eines derartigen BMW- oder Mercedes-CO2-Budgets geknüpft werden. Seiters erinnerte daran, dass zwar global berechnet wurde, wie viel CO2 die Menschheit noch ausstoßen darf, um die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Der deutsche Gesetzgeber habe auch auf nationaler Ebene ein entsprechendes CO2-Budget festgelegt und damit das Pariser Klimaschutzabkommen umgesetzt. Es gebe aber keine demokratisch legitimierten Budgets für zum Beispiel den Verkehrssektor oder gar einzelne Autohersteller.
Das Urteilen ist verständlich, das große Problem ist allerdings, dass es genau diese Regeln nicht gibt. Wenn man ein festes Budget hat, also den CO zwei Ausstoß auf ein hartes Limit begrenzt, dann gehört es in einer Demokratie auch dazu, dass dieses Budget fair verteilt wird. Aktuell hat Papa Merz festgelegt, dass es nur zehn Kekse gibt, und jeder kann sich so viele nehmen, wie er will.
Leider verständlich.
Das Urteilen ist verständlich, das große Problem ist allerdings, dass es genau diese Regeln nicht gibt. Wenn man ein festes Budget hat, also den CO zwei Ausstoß auf ein hartes Limit begrenzt, dann gehört es in einer Demokratie auch dazu, dass dieses Budget fair verteilt wird. Aktuell hat Papa Merz festgelegt, dass es nur zehn Kekse gibt, und jeder kann sich so viele nehmen, wie er will.