Der Kulturstaatsminister schließt drei Buchläden vom diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis aus. Grund seien Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.
Auf Nachfrage beim Verfassungsschutz (BfV), nach welchen Kriterien diese Einschätzung zustande kam, verwies die Behörde an den BKM. Dort heißt es nur, man könne davon ausgehen, „dass das BfV auch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achtet“.
“Wir müssen nicht auf Grundrechte achten, das haben bestimmt schon andere gemacht” ist eine bemerkenswerte Auffassung von Rechtsstaatlichkeit. Mal ganz davon abgesehen, dass der Inlandsgeheimdienst jetzt nicht primär dafür bekannt ist, die Grundrechte der Bürger:innen zu schützen.
Alle drei ordnen sich dem linken politischen Spektrum zu – und wurden in der Vergangenheit vom Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) ausgezeichnet.
Hmh, das ist ja komisch. Wie kann das denn sein?
Rechter Kulturkampfminister macht rechte Kulturkampfdinge… und sollte es entsprechende Negativreaktionen geben, wird dann wieder laut was von Cancel Culture gekreischt.





